Zunächst einmal sei gesagt, dass wir sehr engagierte Eltern haben, die uns in allen Belangen tatkräftig unterstützen. Ob als Begleitung für die Fahrten ins Schwimmbad, die Umsetzung unseres gemeinsamen Frühstücks oder der Mitwirkung bei Festen: Unsere Eltern sind immer für uns da!
Klassenelternbeirat
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen gemeinsam ein Elternteil als Klassenelternbeirat sowie ein Elternteil für die Stellvertretung. Die Amtszeit des Klassenelternbeirats beträgt an unserer Schule 1 Jahr, da sich die Zusammensetzung der Klasse jährlich ändert.
Der Klassenelternbeirat ist erster Ansprechpartner bei Problemen in der Klasse. In Gesprächen mit Klassen- oder Fachlehrkräften bemühen sie sich gemeinsam um Lösungen. Der Klassenelternbeirat kann Anträge an die Schulkonferenz und den Schulelternbeirat stellen.
Gemeinsam mit der Schulleitung werden in regelmäßigen Sitzungen alle schulrelevanten Themen besprochen und vieles gemeinsam entschieden. Hier
entstehen oft fruchtbare Ideen und Anregungen für die Schule.
Schulelternbeirat
Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer eines Jahres werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter gewählt.
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an seiner Schule aus. Entscheidungen der Schulkonferenz nach § 129 Abs. 1-7 bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Bei anderen Entscheidungen ist der Schulelternbeirat anzuhören.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrern und Eltern.
Sie besteht aus Vertretern der Elternschaft und Vertretern des Lehrerkollegiums. Die Schulleitung führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Schulkonferenz berät, diskutiert und entscheidet gemeinsam zentrale Fragen der Schule.